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Weitere Konsequenzen

Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe gegen Christian Jürgens

Bayern

Staatsanwaltschaft leitet Vorermittlungsverfahren ein, mit dem laut Behörde noch nicht die Bejahung eines Anfangsverdachts verbunden ist

MÜNCHEN. Die Staatsanwaltschaft München II hat infolge der Berichterstattung des Magazins DER SPIEGEL ein Vorermittlungserfahren gegen den Drei-Sterne-Koch Christian Jürgens eingeleitet. Wie die Sprecherin der Behörde Restaurant-Ranglisten.de mitteilte, ist damit "noch nicht die Bejahung eines Anfangsverdachts wegen einer (bestimmten) Straftat verbunden. Vielmehr wird derzeit durch unsere Behörde geprüft, ob ein solcher Anfangsverdacht vorliegt. Nur wenn dies der Fall ist, darf die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten." DER SPIEGEL hatte am vergangenen Freitag darüber berichtet, das ehemalige Beschäftigte Jürgens Machtmissbrauch, Belästigung und Demütigung vorwerfen.

Zunächst wertet die Staatsanwaltschaft den im Magazin DER SPIEGEL am Freitag erschienen Artikel aus. Ob darüber hinaus weitere Maßnahmen ergriffen werden, ist offen. Dies könne sie "im Hinblick auf die andauernden Vorermittlungen nicht sagen", so die Sprecherin. Strafanzeigen gegen Christian Jürgens lägen der Staatsanwaltschaft München II nicht vor. Die Behörde ist für den Gerichtsbezirk Miesbach und damit für Rottach-Egern zuständig.

Christian Jürgens war am vergangenen Freitag von seinen Aufgaben im Drei-Sterne-Restaurant Überfahrt freigestellt worden. Darüber hinaus kündigte die Althoff-Gruppe zu der das Restaurant gehört, eine Untersuchung der Vorwürfe durch eine vom Unternehmen beauftragte Anwaltskanzlei an. Diese Prüfung erfolgt unabhängig von dem Vorermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Die Anwältin von Christian Jürgens hatte sämtliche im Magazin DER SPIEGEL erhobenen Vorwürfe als "unwahr" zurückgewiesen. Die Vorgänge hätten sich zu keinem Zeitpunkt ereignet, so die Erklärung. 

Das Magazin hatte am Freitag unter Berufung auf rund zwei Dutzend namentlich nicht genannte und drei namentlich und in der Spitzengastronomie bekannte ehemalige Beschäftigte über deren Vorwürf des Machtmissbrauchs, der Schikane und Fälle von sexueller Belästigung durch Christian Jürgens berichtet, für den die Unschuldsvermutung gilt. Die in der Berichterstattung angeführten Vorkommnisse liegen zum Teil Jahre zurück und reichen bis in die Zeit, bevor Christian Jürgens im Restaurant Überfahrt arbeitete.

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