Zum Hauptinhalt springen

Justiz

Alfons Schuhbecks Haftantritt steht unmittelbar bevor

Bundesländer Deutschland, Bayern

Staatsanwaltschaft: Ladung wurde zugestellt

MÜNCHEN. Der frühere Sternekoch Alfons Schuhbeck wird seine Haftstrafe in Kürze antreten müssen. Wie die Staatsanwaltschaft München I bekannt gab, ist heute Vormittag die Ladung dafür Schuhbecks anwaltlichem Vertreter persönlich übergeben worden, der seinen Mandanten informiert habe. Ein genaues Datum nannte die Ermittlungsbehörde nicht. Es werde aber "in den kommenden Tagen" soweit sein.  Schubeck wird den Informationen zufolge seine Haft in der JVA Landsberg am Lech ableisten müssen.

Das Landgericht München I hatte Alfons Schuhbeck im vergangenen Oktobver wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen verurteilt. Nach den Feststellungen der Strafkammer entnahm der Angeklagte im Zeitraum von 2009 bis 2015 täglich aus den Kassen zweier Restaurants, darunter der Südtiroler Stuben, Bargeld, insgesamt mehr als 4,2 Millionen Euro. Eine Kasse ließ er vom Mitangeklagten W. mittels eigens dafür entwickelter Software manipulieren. Der Angeklagte verschwieg diese Betriebseinnahmen sowohl in den Steuererklärungen der GmbHs, die die Restaurants betrieben, als auch in den Steuererklärungen der übergeordneten Holding, um letztendlich deutlich weniger an Einkommensteuer zahlen zu müssen. Auf der Ebene der Holding, einer Kommanditgesellschaft, ergingen unrichtige Bescheide, mit denen die Einkommen zu niedrig festgestellt wurden; diese Feststellungsbescheide kamen dem Angeklagten anschließend bei seinen Einkommensteuererklärungen zu Gute. Das Landgericht ging davon aus, dass der geständige Angeklagte insgesamt über 1,2 Millionen Euro an Einkommensteuer hinterzogen hatte. Zugunsten der Holding verkürzte er rund 635.000 € an Umsatzsteuer und 314.000 € an Gewerbesteuer. Schuhebeck war gegen das Urteil in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof hatte es jedoch überwiegend bestätigt.

Aktuelle News

WERBUNG

Produkt des Monats: Alkoholfreie Alternativen vom Obsthof Retter

100 % pure Beerensaftung für nüchternen Trinkgenuss bedeutet null Promille für die Spitzengastronomie. Hochwertiger alkoholfreier Genuss ist kein Trend mehr, sondern wird zur Untermalung exquisiter Speisen vorausgesetzt (Externer Link)

Ehrung

"Ausgezeichnetes Weinkonzept 2024" vergeben

VDP & Meininger zeichnen Persönlichkeiten mit den besten Weinkarten aus

Wein-Genuss

Sechs neue Gerolsteiner WeinPlaces

Zwei bekannte Weinpersönlichkeiten wieder dabei

Gourmet-Club