Klagen gegen Lafer abgewiesen
BAD KREUZNACH. Das Arbeitsgericht Bad Kreuznach hat zwei Klagen von ehemaligen Mitarbeitern Johann Lafers abgewiesen. Im Fall einer ehemaligen Haushälterin waren nach Auffassung des Gerichts Anspräche auf Lohnnachzahlung verjährt. Die Frau war auch als Spülhilfe im Restaurant tätig und hatte Lohn nachgefordert. Bei einer vorangegangenen Klage hatte ihr ehermaliger Arbeitgeber nach einem Gütertermin eine Nachzahlung geleistet.
Die Klage einer ehemaligen Spülhilfe des Sternerestaurant Le Val d’Or scheiterte vorerst, weil er seine Forderungen nicht belegen konnte. Er hatte die Nachzahlung angeblich fehlender Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt 60.000 Euro verlangt.
Die Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung gegen Lafer werden jedoch weiter fortgeführt.
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