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Lafer akzeptiert Strafbefehl

Verfahren wegen Steuerhinterziehung abgeschlossen

STROMBERG. Das Verfahren gegen den Sternekoch Johann Lafer und seine Ehefrau, bei denen ihnen Steuerhinterziehung und das Vorenthalten und Veruntreuen von Lohn zur Last gelegt wurde, ist abgeschlossen. Nach Angaben seines Anwalts akzeptiert Lafer einen Strafbefehl. Diesen hatte zuvor die Staatsanwaltschaft Koblenz beantragt. Der Ermittlungsbehörde zufolge hat Lafer von ihm beschäftigte Arbeitnehmer teilweise unrichtig bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern angemeldet. Insbesondere wurden die Löhne mit dem Ziel einer geringeren Sozialabgabenlast gesplittet. Auch wird dem Beschuldigten und seiner Ehefrau zur Last gelegt, dass sie verantwortlich waren, dass die Einkommensteuerfestsetzung zu niedrig erfolgte.

Gegen Lafer ist eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr beantragt worden, deren Vollstreckung für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Die Bewährungsauflage beläuft sich auf 370.000,-- Euro. Weiterhin wurde gegen den Beschuldigten eine gesonderte Geldstrafe von 360 Tagessätzen beantragt. Gegen die Ehefrau des Beschuldigten wurde eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen beantragt.

Lafers Anwalt teilte mit, sein Mandant habe von Anfang an aktiv dazu beigetragen, die Vorwürfe aufzuklären und sei bereit gewesen, für Verfehlungen einzustehen. Er bedauere die Unrechmäßigkeiten in seinem Betrieb. Um so mehr freue sich Lafer jetzt, sich neuen Projekten und Herausforderungen widmen zu können, heißt es in der Mitteilung seines Anwalts.

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