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Corona-Auflagen

Weiterhin kein regulärerer Restaurantbetrieb erlaubt

Corona

Da Kontaktverbot bestehen bleibt, ist eine Lockerung der Maßnahmen nach den Worten der Kanzlerin nicht möglich gewesen.

Für die Restaurants ergeben sich keine Änderungen bei den Auflagen zum Schutz vor der Corona-Epidemie. Das haben die Beratungen von Bundeskanzlerin Merkel mit den Ministerpräsident*innen ergeben. Die Absprache ist jedoch eine allgemeine Übereinkunft. Konkretes regeln die Länder in eigener Verantwortung, sodass es theoretisch Abweichungen geben kann. Die Absprachen, die unter anderem Lockerungen bei den Auflagen für Geschäfte und Friseure vorsehen, gelten bis zum 3. Mai. In der Zeit sollen auch die Kontaktauflagen erhalten bleiben. Kurz zuvor, am 30. April, werden die Ministerpräsident*innen und die Kanzlerin erneut über die Auflagen beraten. Auffällig ist, dass in der Pressekonferenz nach den Beratungen weder Bundeskanzlerin Merkel noch Bayerns Ministerpräsident Söder oder Hamburgs Erster Bürgermeister Tschentscher in ihren Eingangsstatements die Gastronomie erwähnten.

Erst auf Nachfrage ging Angela Merkel auf die Gastronomie ein. "Wir können dazu heute noch nichts sagen", erklärte die CDU-Politikerin. Grund dafür sei, dass die Kontaktauflagen weiterhin gelten. Deren Einhaltung sei in der Gastronomie nicht kontrollierbar. Die Auflagen der Gastronomie standen in den Beratungen "nicht auf der Tagesordnung".  Ob dies in drei oder vier Wochen der Fall sei, müsse abgewartet werden. In dem Beschlusspapier der Ministerpräsident*innen und der Bundesregierung heißt es demzufolge, das Gastronomiebetriebe weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben, Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Kanzlerin Merkel bezeichnete die Entwicklung der Infektionszahlen als "Zwischenerfolg", es gebe allerdings noch nicht viel Spielraum für Lockerung der Auflagen. Die bisher erreichten Erfolge müssten gesichert werden.

Im Laufe des Abends bzw. für morgen sind genauere Regelungen der einzelnen Bundesländer zu erwarten.

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