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Medienbericht

Vorermittlungen zu Christian Jürgens eingestellt

Bayern

Staatsanwaltschaft München II: „keine hinreichenden Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten“

MÜNCHEN. Die Staatsanwaltschaft München II hat einem Bericht des Münchner Merkurs zufolge das Vorermittlungsverfahren gegen den früheren Drei-Sterne-Koch Christian Jürgens eingestellt. Es habe „keine hinreichenden Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten ergeben. In einem Vorermittlungsverfahren wird zunächst geprüft, ob überhaupt ein Anfangsverdacht auf ein strafbares Verhalten des Beschuldigten besteht.“, bestätigte die Behörde auf Nachfrage von Restaurant-Ranglisten.de. Auslöser der Prüfung, ob der Anfangsverdacht einer Straftat gegen Christian Jürgens gegeben ist, war ein umfangreicher Bericht des Magazins DER SPIEGEL von Anfang Mai. Darin waren Vorwürfe der Körperverletzung, Belästigung und des Machtmissbrauchs von ehemaligen Mitarbeitenden erhoben worden. Christian Jürgens hatte die Vorwürfe stets als unwahr zurückgewiesen. In dem Bericht wurden mehrere ehemalige Mitarbeitende mit vollen Namen genannt und ihre Sicht der Vorwürfe ausführlich dargelegt. Diese Fälle liegen allerdings mehr als fünf Jahre zurück, was der Verjährungsfrist für Straftraten wie Körperverletzung und sexuelle Belästigung darstellt. In dem Zusammengang erläuterte die Staatsanwaltschaft München II auf Anfrage von Restaurant-Ranglisten.de: "Gegenstand der Ermittlungen waren auch Vorwürfe, die selbst bei Wahrunterstellung der Angaben der Anzeigeerstatter mittlerweile der Verfolgungsverjährung unterliegen würden oder deren Verfolgung das Fehlen eines rechtzeitigen Strafantrags entgegenstünde. In einem solchen Fall sind die Ermittlungen einzustellen."

Unmittelbar nach Veröffentlichung des Berichts im SPIEGEL hatte der damalige Arbeitgeber von Christian Jürgens, die Althoff Hotel-Gruppe, ihn freigestellt. Zudem beauftragte das Unternehmen eine Anwaltskanzlei, die sich mit den Vorwürfen beschäftigt hat. Im Juni trennten sich Althoff und Jürgens engültig. Über das Ergebnis der internen Untersuchungen der Anwälte wurde - auch auf Nachfrage - nichts bekannt gegeben.

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